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Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Veranstalter der Abstimmung und des Gewinnspiels ist die Nordeifel Tourismus GmbH. Mit der Teilnahme an der Abstimmung bzw. an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmende ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

Wahl "Lieblings-EifelSchleife oder EifelSpur" 2027 - Abstimmung

Teilnahmebedingungen zur Abstimmung „EifelSchleife & EifelSpur des Jahres“ auf der Website der Nordeifel Tourismus GmbH:

Wer kann mitmachen?
Jede natürliche Person, die eine eigene E-Mail-Adresse besitzt. Der Teilnehmende versichert, dass die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse richtig und ausschließlich ihm zugänglich ist.

Wie können Sie an der Abstimmung teilnehmen:
Sie haben innerhalb des Teilnahmezeitraums vom 01.01.2027 bis zum 31.03.2027 die Möglichkeit, einmal an der Abstimmung teilzunehmen. Nach Teilnahmeschluss eingehende Stimmen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Je E-Mail-Adresse wird nur eine Stimmabgabe gewertet. Mehrere Abstimmungen mit der gleichen E-Mail-Adresse sind ungültig. Im Rahmen dieser Stimmabgabe können Sie Ihre Lieblings-EifelSchleife oder EifelSpur per Dropdown-Liste auswählen. Bitte entscheiden Sie sich für eine EifelSchleife oder EifelSpur. Eine Mehrfachauswahl ist nicht möglich. Die Teilnahme an der Wahl ist grundsätzlich möglich, ohne sich am Gewinnspiel zu beteiligen. Dies können Sie über eine Checkbox bestimmten. Die Teilnahme ist kostenlos. Optional können Sie zusätzlich im Freifeld einen Verbesserungswunsch zu den EifelSchleifen & EifelSpuren angeben.

Gegenstand der Abstimmung:
Gegenstand der Abstimmung ist die fortan jährliche Auszeichnung einer der insgesamt 18 EifelSpuren und 106 EifelSchleifen zum „Wanderweg des Jahres 2026“. Hierfür gibt es auf der Website der Nordeifel Tourismus GmbH vom 01.01.2027, 00.00 Uhr bis 31.03.2027, 23.59 Uhr ein Online-Voting. Die jeweilige EifelSchleife oder EifelSpur mit den meist abgegebenen Stimmen gewinnt. Bei Punktgleichheit wird deren Platzierung jeweils durch das Los bestimmt.

Bekanntgabe Ergebnis:
Nach Ablauf des Durchführungszeitraums und Auszählung der Stimmen wird das Wahl-Ergebnis im Frühjahr 2027 bekannt gegeben. Mit der Eifelvereins Ortsgruppe des Gewinner-Weges wird ein Termin für Ehrung inkl. der Überreichung des Preises vereinbart.

Datenschutz:
Die mit der Teilnahme mitgeteilten personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse) wird von der Nordeifel Tourismus GmbH ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Abstimmung genutzt und mit Beendigung der Auswertung anschließend gelöscht. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Nordeifel Tourismus GmbH.

Wahl "Lieblings-EifelSchleife oder EifelSpur" 2027 - Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel im Rahmen der Wahl „EifelSchleife & EifelSpur des Jahres“ auf der Website der Nordeifel Tourismus GmbH:

Wer kann mitmachen?
Alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter:innen der Nordeifel Tourismus GmbH sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

Was können Sie gewinnen?
Unter allen Teilnehmenden werden folgende Gewinne verlost:

  • 1 x Nordeifel Wanderpicknick für 4 Personen
  • 1x Übernachtung auf einem Trekkingplatz für 2 Personen
  • Geführte Sternenwanderung mit einem SternenGuide
  • Eintrittsgutscheine für den Seepark Zülpich
  • Eintrittsgutscheine für den Hochwildpark Rheinland


Wie und wann können Sie teilnehmen?
Im Zeitraum der Abstimmung vom 01.01.2027, 00.00 Uhr bis 31.03.2027, 23.59 Uhr können Sie durch aktives Anklicken der Option „ja“ in der Checkbox „Ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen (optional)“ im Abstimmungsformular auf unserer Website teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Wann und wie werden die Gewinner:innen ermittelt?
Die Ziehung unter allen Teilnehmenden, nach dem Zufallsprinzip durch das Los, erfolgt nach Teilnahmeschluss am 10.04.2027 ab 9.30 Uhr.

Wie werden die Gewinner:innen  benachrichtigt?
Die Gewinner:innen der Verlosung werden ab dem 13.04.2027 über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert. Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 1 Woche nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.

Wie erhalten Sie Ihren Gewinn?
Der jeweilige Gewinn wird auf dem Postweg oder per E-Mail versendet. Hierfür werden die Gewinner:innen per E-Mail nach Ihren Adressdaten gefragt. Die Nordeifel Tourismus GmbH übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Gewinne.

Was passiert mit Ihren Daten?
E-Mail-Adresse und Adresse: Die persönlichen Daten werden ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners und der Zustellung des Gewinns benötigt. Die E-Mail-Adresse sowie die Adressdaten werden für keine weiteren Zwecke verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Gespeichert werden die Daten zur Gewinnermittlung und Benachrichtigung bis zum 01.06.2027. Mehr Informationen finden Sie im Datenschutzbereich der Website.

Sonstige Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber Nordeifel Tourismus GmbH zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum der Website.

 

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

Die nachfolgenden Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über Unterkünfte mit den Gastgebern in der Nordeifel und deren Vermittlung durch die Nordeifel Tourismus GmbH!

Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in der Nordeifel

Die Nordeifel Tourismus GmbH nachstehend „NeT“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“ genannt, im Kreis Euskirchen entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der NeT. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der NeT; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen

1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt:

a) Die NeT ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.

b) Soweit die NeT weitere Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der NeT selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die NeT lediglich die Stellung eines Vermittlers.

c) Die NeT hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers bzw. Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der NeT vorliegen.

d) Unbeschadet der Verpflichtungen der NeT als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der NeT) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die NeT im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. NeT haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.

1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlage das von der NeT herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage der entsprechenden Angebote im Internet.

1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen abweichen oder diese ergänzen.

2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern; Hinweis zum Widerrufsrecht

2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers oder der NeT als dessen Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.

2.4 Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) o.ä.) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen).

2.5 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.

2.6 Soweit der Gastgeber, bzw. die NeT als dessen Vermittlerdie Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und Vermittlung der Unterkunft im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:

a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.

c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.

d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder die NeT als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.

e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit (die Buchungsbestätigung erfolgt sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm) erfolgt, bestätigt der Gastgeber oder die NeT als Vermittler dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.

f) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der Gastgeber bzw. die NeT als Vermittler dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.

2.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

2.8 Reisevermittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.

2.9 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der NeT oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

3. Unverbindliche Reservierungen

3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der NeT oder dem Gastgeber möglich.

3.2 Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

3.3 Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der NeT, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der NeT oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.

4. Preise und Leistungen, Umbuchungen

4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,-pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

5. Zahlung

5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast oder dem Auftraggeber und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

5.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.

5.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Karten-Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

5.4 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen dem Gastgeber nicht zu, wenn der Gast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

6. Rücktritt und Nichtanreise

6.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

6.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziffer 6.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber – vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung - die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung                                                                                                        90%        

Bei Übernachtung/Frühstück                                                                            80%

Bei Halbpension                                                                                                  70%

Bei Vollpension                                                                                                    60%

6.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6 Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung wird dringend empfohlen.

6.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die NeT (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

7. An- und Abreise

7.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

7.2 Für spätere Anreisen gilt:

Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend.

Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.

7.3 Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhrdes Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

8. Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber

8.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der NeT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

8.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8.3 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.

Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.

Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 6. dieser Bedingungen.

8.4 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, andere Gäste bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die vorstehenden Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bezahlung beim Rücktritt des Gastes entsprechend.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gastaufnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

9.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9.3 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Verjährung

10.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag oder der NeTaus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der NeToder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

10.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der NeT als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag

10.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der NeT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die NeT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von NeT bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

11.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.

12. Hinweis zu Einrichtungen der Alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Der Gastgeber und die NeT weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser Gastaufnahmebedingungen eine Teilnahme für den Gastgeber und die NeT an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und der Gastgeber sowie die NeT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung für den Gastgeber und/oder die NeT verpflichtend würde, informieren diese den dementsprechend betroffenen Gast/Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 

12.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der NeT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

12.3 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die NeT im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.4 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die NeT nur an deren Sitz verklagen.

12.5 Für Klagen des Gastgebers, bzw. der NeT gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

12.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

© urheberrechtlich geschützt; TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart; 2026

Stand dieser Fassung: Juli 2026

 

 

 

Reisebedingungen für Pauschalangebote

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Nordeifel Tourismus GmbH

Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt deszwischen dem Kunden bzw. Reisenden - nachstehend „Reisender“ genannt - mit Nordeifel Tourismus GmbH, nachstehend NeT abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalreisen der NeT. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

1. Vertragsschluss; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende der NeT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von NeT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung zur Kenntnisnahme vorliegen.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch NeT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird NeT dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3 Soweit die NeTdie Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:

1.4 Der Online-Buchungsablauf wird dem Reisenden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

1.5 Der Reisende kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.

1.6 Nach Abschluss der Auswahl der vom Reisenden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Reisende hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.

1.7 Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Reisende NeTden Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch NeTzumAbschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages begründet. NeTist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Reisenden.

1.8 Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die NeT dem Reisenden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Reisenden.

1.9 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden zu Stande, welche die NeT dem Reisenden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.

1.10 Weicht die Buchungsbestätigung der NeT von der Buchung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot der NeT vor, an welches dieser 7 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Reisende die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die NeT dem Reisenden ein Angebot in Textform für eine Pauschale unterbreitet hat.

1.11 Die von NeT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.12 NeT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Leistungen

2.1 Die von der NeT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrundeliegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

2.2 Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der NeT nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

2.3 Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen, insbesondere auch in Hausprospekten der Unterkunftsgastgeber, die nicht von der NeT herausgegeben werden, sind für die NeT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

3. Anzahlung/Restzahlung

3.1 NeT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.

3.2 Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.3Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezahlen ist.

3.4Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Reisenden besteht und die NeT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, so ist NeT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen NeT nicht zu, wenn der Reisegast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.

4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung

4.1Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber NeT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der NeToder beim Reisevermittler.

4.2Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert NeT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann NeT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von NeT zu vertreten ist. NeT kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von NeT ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was NeT durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. NeT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn                                                                                        10 % des Reisepreises

vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn                                                                                        20 % des Reisepreises

vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn                                                                                        30 % des Reisepreises

vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn                                                                                        70 % des Reisepreises

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise                                                                     90 % des Reisepreises

4.4Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4.5 Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der NeT nachzuweisen, dass der NeT kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.6Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit NeT nachweist, dass NeT wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist NeT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

4.7Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die NeT, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15, - erheben. Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten sind vom Reisenden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies entsprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil NeT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.

4.8Ist NeT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs.5 BGB unberührt.

4.9Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von NeT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie NeT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5. Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung)

5.1Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der NeT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.

5.2Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der NeT erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen. Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

5.3 Der Reisende hat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7  BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gegenüber der NeT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen.

6. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten

6.1Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.

6.2Die NeT schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen

6.3Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die NeT nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

7. Beschränkung der Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung von NeT für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

7.2 Die NeT haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von NeT sind und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.

7.3 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots der NeT sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet die NeT nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die NeT nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.

8.1 Rücktritt der NeT wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl

8.2 Die NeT kann, wenn in der konkreten Reiseausschreibung für eine bestimmte Reise oder in einem allgemeinen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn NeT

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b)            in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

8.3 Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.4 Im Falle des Rücktritts durch NeT erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

9.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung NeT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die NeT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die NeT zurückerstattet worden sind.

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)

10.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

10.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.

11. Hinweise zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1Die NeT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass NeT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für NeT verpflichtend würde, informiert die NeT die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 

11.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der NeT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die NeT ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen der NeTgegen Reisende bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der NeTvereinbart.

© urheberrechtlich geschützt; TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2026

Stand dieser Fassung: Juli 2026

 

 

 

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Sehr geehrte Besucher unseres Online-Shops,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtswirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Kunde“ und der Nordeifel Tourismus GmbH zu Stande kommenden Kaufvertrages bzw. Dienstleistungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch.

1. Anbieter und Verkäufer der Waren / Dienstleistungen; Begriffsdefinitionen; Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Vertragssprache

1.1 Anbieter und Verkäufer der Waren und Dienstleistungen im eigenen Namen, mit dem im Falle des Vertragsabschlusses der Vertrag zu Stande kommt, ist:

Nordeifel Tourismus GmbH

Telefon: ++49 (02441 – 99457 0)

Telefax: ++49 (0)2441 – 99457 29)

E-Mail: info@nordeifel-tourismus.de

Geschäftsführer

Patrick Schmidder

Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE265419030

1.2 Der Anbieter / Verkäufer wird nachfolgend mit „NeT“ abgekürzt.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und Dienstleistungsverträge, die von der NeT über die Onlineauftritte der NeT abgeschlossen werden. Zur Vereinfachung wird nachfolgend, soweit nicht anders angegeben, einheitlich von „Kaufvertrag“, „Ware“ und „Verkäufer“ gesprochen, auch wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreiseverträge, Gastaufnahmeverträge über Beherbergungsleistungen, welche von der NeT über diese Internetadresse als eigene Leistung oder als Vermittler einer Reiseleistung bzw. Pauschalreise angeboten werden.

1.4 Eintrittskarten, Voucher und Tickets für Veranstaltungen von Drittveranstaltern (nachfolgend einheitlich „Drittveranstaltertickets“ bezeichnet, werden von NeT im Onlineshop lediglich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Drittveranstalters angeboten und zur Bestellung vermittelt. Der jeweilige Drittveranstalter, der Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des Drittveranstaltertickets wird, wird transparent im jeweiligen Angebot des Drittveranstaltertickets genannt. Ergänzend und nachrangig zu den allgemeinen Regelungen des Bestellvorgangs in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die vermittelten Drittveranstaltertickets die Vermittlungsbedingungen der NeT, welche hier eingesehen werden können, mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Bestellung im Onlineshop eine ausschließlich elektronische Bestellabwicklung vereinbart ist und die Regelungen über die Vermittlung von Reiseleistungen entsprechend auf Drittveranstaltertickets anzuwenden sind.

1.5 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Ablauf der Onlinebestellung angezeigt und können vom Kunden ausgedruckt und in wiedergabefähiger Form mit dem im Buchungsablauf bezeichneten Button gespeichert werden. „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

1.6 Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.

1.7 Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/oder NeT von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne dass NeT der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.

1.8 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

2. Abschluss des Kaufvertrages/Dienstleistungsvertrages, Speicherung des Vertragstextes

2.1 Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von XXX dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.

2.2 Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten:

Auswahl der gewünschten Ware

a) Übernahme der Angaben zur gewünschten Ware in den Warenkorb

b) Eingabe der Kundendaten oder Vorname einer Registrierung als Kunde

c) Eingaben zur Zahlungsweise

d) Zusammenfassende Darstellung aller Eingaben des Kunden und aller Angaben zur Ware und zu den Zahlungskonditionen

e) Wiedergabe dieser Geschäftsbedingungen und der Belehrung zum Widerrufsrecht, Einverständniserklärung des Kunden zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch den Kunden

f) Verbindliche Bestellung und Übermittlung des verbindlichen Vertragsangebots des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“

g) Übermittlung der Eingangsbestätigung der Bestellung an den Kunden

2.3 Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.

2.4 NeT wird dem Kunden bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.

2.5 An sein durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage gebunden, soweit im Einzelfall keine andere Frist für die Annahme des Angebots durch NeT vereinbart ist.

2.6 Der Vertrag kommt rechtsverbindlich entweder dadurch zu Stande, dass dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist in Textform die Auftragsbestätigung von NeT zugeht oder durch Zugang der bestellten Ware beim Kunden innerhalb dieser Frist bzw. Beginn der Ausführung der Dienstleistungen.

2.7 Der Vertragstext der Bestellung wird von NeT gespeichert. Er kann vom Kunden entsprechend den im Bestellvorgang angegebenen Funktionalitäten jederzeit aufgerufen und eingesehen werden.

3. Preise, Versandkosten

3.1 Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2 Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

3.3 Bei Verlagserzeugnissen, die der Preisbindung unterliegen, gelten die vom Verlag gültigen Verkaufspreise zum Zeitpunkt der Lieferung.

3.4 Versandkosten fallen wie folgt an:

Bei Bestellungen bis zu einem Wert von € 20,-  in Höhe von € 3,00.

Bei Bestellungen über € 20,- entfallen Versandkosten.

Die Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Zustellungsarten und Eilzustellungen trägt der Kunde.

Bei Lieferungen in das Ausland fallen, unabhängig davon, in welches Land die Lieferung erfolgt, pauschale Versandkosten in Höhe von € 7,00 an.

3.5 Soweit der Kunde von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.

4. Lieferung, Lieferzeit

4.1. Die Lieferungen erfolgen an die angegebene Adresse. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind nicht möglich.

4.2. Soweit Vorkasse vereinbart ist, versendet NeT die Ware nicht vor Zahlungseingang.

4.3. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. Zahlungsdienstleistungsunternehmen durch den Kunden bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

5. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Bezahlung der Waren erfolgt auf Rechnung. NeT behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.

5.2 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto von NeT.

5.3 Bei Zahlung per Vorkasse hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug unter Angabe des Verwendungszwecks (Rechnungs- und/oder Auftragsnummer) innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung entsprechend Ziff. 2.6 dieser auf das angegebene Konto zu überweisen Erfolgt die Gutschrift nicht innerhalb der angegebenen Frist obwohl NeT zur ordnungsgemäßen Lieferung der Ware bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht, kann NeT nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nach Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

5.4  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NeT.

5.5 Ab einer 2. Mahnung und im Falle von Rückbelastungen bei Kreditkartenzahlungen oder Rücklastschriften bei Abbuchungen kann NeT ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € 10,00 mit der Maßgabe verlangen, dass eine Forderung von NeT auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist und dem Kunden vorbehalten bleibt, gegenüber NeT den Nachweis zu führen, dass NeT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das geltend gemachte pauschale Bearbeitungsentgelt entstanden ist. Bei Rückbelastungen von Rücklastschriften und Kreditkartenbelastungen sind in jedem Fall zusätzlich nachgewiesene Bankgebühren und Gebühren der Kreditkartenorganisationen als Verzugsschaden zu ersetzen.

6. Widerrufsrecht

6.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufrecht ist ausgeschlossen

a) bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

b) bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

c) bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

d) bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

e) vorbehaltlich des Satzes 2 des § 312g Abs. 2 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

f) bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

6.2 Auf die nachfolgende und zusätzlich unter dem Link Belehrung über das Widerrufsrecht abrufbare Widerrufsbelehrung wird hingewiesen.

7. Gewährleistung

7.1 Für Verträge mit Verbrauchern gelten für alle im Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

7.2 Für Verträge mit Kunden, die Unternehmen sind, gilt:

a) Rechte wegen offensichtlicher Mängel der Ware einschließlich offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung bestehen nur, wenn der Kunde den Mangel zwei Wochen nach Empfang oder Ablieferung gegenüber NeT in Textform unter der in der Rechnung/im Lieferschein angegebenen Adresse rügt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

b) Beanstandete Ware ist auf Verlangen frachtfrei zurückzugeben. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erhält der Kunde die Fracht- oder sonstigen Transportkosten erstattet.

c) Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung, Neulieferung sowie, bei Vorliegenden der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/oder Schadensersatz.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

8. Haftung von NeT

8.1 NeT haftet für Mängel und Lieferverzug

a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,

b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,

d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens

8.2 Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

8.3 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch NeT, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet NeT stets unbeschränkt

• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

8.4 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von NeT, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

8.5 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten

9.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages/ Dienstleistungsvertrages werden von NeT Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter www.nordeifel-tourismus.de/datenschutz.

9.2 Beim Besuch des Onlineshops von NeT werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.

9.3 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an ein etwa mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die bezogene Bank weitergegeben.

9.4 Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellung bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.

9.5 Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener, können in der Datenschutzerklärung von NeT hier eingesehen werden: www.nordeifel-tourismus.de/datenschutz. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an NeT unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges

10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen NeT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

10.2 Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen NeT und dem Kunden der Sitz von NeT.

10.3 NeT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für NeT an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und NeT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für NeT verpflichtend würde, informiert NeT die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

10.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

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Stand dieser Fassung: Juli 2026

 

 

Widerrufsbelehrung bei Kauf von Waren

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Nordeifel Tourismus GmbH, Bahnhofstraße 13, 53925 Kall, Tel. 02441. 99457-0, info@nordeifel-tourismus.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Die Kosten der Rücksendung der nicht-paketversandfähigen Ware werden auf höchstens etwa € 75,- geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

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