Teilnahmebedingen zu Abstimmungen und Gewinnspielen der Nordeifel Tourismus GmbH
Veranstalter der Abstimmung und des Gewinnspiels ist die Nordeifel Tourismus GmbH. Mit der Teilnahme an der Abstimmung bzw. an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmende ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Wanderwahl 2024 - Abstimmung
Teilnahmebedingungen zur Abstimmung „EifelSchleife & EifelSpur des Jahres“ auf der Website der Nordeifel Tourismus GmbH:
Wer kann mitmachen?
Jede natürliche Person, die eine eigene E-Mail-Adresse besitzt. Der Teilnehmende versichert, dass die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse richtig und ausschließlich ihm zugänglich ist.
Wie können Sie an der Abstimmung teilnehmen:
Sie haben innerhalb des Teilnahmezeitraums die Möglichkeit, einmal an der Abstimmung teilzunehmen. Nach Teilnahmeschluss eingehende Stimmen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Je E-Mail-Adresse wird nur eine Stimmabgabe gewertet. Mehrere Abstimmungen mit der gleichen E-Mail-Adresse sind ungültig. Im Rahmen dieser Stimmabgabe können Sie Ihre Lieblings-EifelSchleife oder EifelSpur per Dropdown-Liste auswählen. Bitte entscheiden Sie sich für eine EifelSchleife oder EifelSpur. Eine Mehrfachauswahl ist nicht möglich. Die Teilnahme an der Wahl ist grundsätzlich möglich, ohne sich am Gewinnspiel zu beteiligen. Dies können Sie über eine Checkbox bestimmten. Die Teilnahme ist kostenlos. Optional können Sie zusätzlich im Freifeld einen Verbesserungswunsch zu den EifelSchleifen & EifelSpuren angeben.
Gegenstand der Abstimmung:
Gegenstand der Abstimmung ist die fortan jährliche Auszeichnung einer der insgesamt 18 EifelSpuren und 95 EifelSchleifen zum „Wanderweg des Jahres 2023“. Hierfür gibt es auf der Website der Nordeifel Tourimsus GmbH vom 01.01.2024, 00.00 Uhr bis 31.03.2024, 23.59 Uhr ein Online-Voting. Die jeweilige EifelSchleife oder EifelSpur mit den meist abgegebenen Stimmen gewinnt. Bei Punktgleichheit wird deren Platzierung jeweils durch das Los bestimmt.
Bekanntgabe Ergebnis:
Nach Ablauf des Durchführungszeitraums und Auszählung der Stimmen wird das Wahl-Ergebnis im Frühjahr 2024 bekannt gegeben. Mit der Eifelvereins Ortsgruppe des Gewinner-Weges wird ein Termin für Ehrung inkl. der Überreichung des Preises vereinbart.
Datenschutz:
Die mit der Teilnahme mitgeteilten personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse) wird von der Nordeifel Tourismus GmbH ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Abstimmung genutzt und mit Beendigung der Auswertung anschließend gelöscht. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Nordeifel Tourismus GmbH.
Wanderwahl 2024 - Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel im Rahmen der Wahl „EifelSchleife & EifelSpur des Jahres“ auf der Website der Nordeifel Tourismus GmbH:
Wer kann mitmachen?
Alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter:innen der Nordeifel Tourismus GmbH sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Was können Sie gewinnen?
Unter allen Teilnehmenden werden folgende Gewinne verlost:
1 x Arrangement für zwei Personen mit dem Titel „Kulinarisches Wanderung“
10 x Tourenbücher der EifelSpuren (Verlag: Neuwied, ideemedia)
20 x Multifunktionstücher der EifelSchleifen und EifelSpuren
Wie und wann können Sie teilnehmen?
Im Zeitraum der Abstimmung vom 01.01.2024, 00.00 Uhr bis 31.03.2024, 23.59 Uhr können Sie durch aktives Anklicken der Option „ja“ in der Checkbox „Ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen (optional)“ im Abstimmungsformular auf unserer Website teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Wann und wie werden die Gewinner:innen ermittelt?
Die Ziehung unter allen Teilnehmenden, nach dem Zufallsprinzip durch das Los, erfolgt nach Teilnahmeschluss am 04.04.2024 ab 9.30 Uhr.
Wie werden die Gewinner:innen benachrichtigt?
Die Gewinner:innen der Verlosung werden ab dem 05.04.2024 über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert. Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.
Wie erhalten Sie Ihren Gewinn?
Der jeweilige Gewinn wird auf dem Postweg versendet. Hierfür werden die Gewinner:innen per E-Mail nach Ihren Adressdaten gefragt. Die Nordeifel Tourismus GmbH übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Gewinne.
Was passiert mit Ihren Daten?
E-Mail-Adresse und Adresse: Die persönlichen Daten werden ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners und der Zustellung des Gewinns benötigt. Die E-Mail-Adresse sowie die Adressdaten werden für keine weiteren Zwecke verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Gespeichert werden die Daten zur Gewinnermittlung und Benachrichtigung bis zum 01.06.2024. Mehr Informationen finden Sie im Datenschutzbereich der Website.
Sonstige Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber Nordeifel Tourismus GmbH zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum der Website.
Teilnahmebedingungen - Gewinnspiel 10 Jahre Seepark Zülpich - Doppelkonzert mit "Queen Kings und Still Collins"
Wer kann mitmachen?
Alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter:innen der Nordeifel Tourismus GmbH und der Seepark Zülpich gGmbH sind von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen.
Was kann ich gewinnen?
1x 2 Tickets für das Doppelkonzert von Queen Kings und Still Collins am 26.04.2024 ab 17.00 Uhr im Seepark Zülpich, Am Wassersportsee 7, 53909 Zülpich.
Wie und wann kann ich mitmachen?
Im Zeitraum vom 14.04.2024 10.00 Uhr bis 24.04.2024 12.00 Uhr könnt Ihr durch das Liken und das Markieren einer Person unter dem Gewinnspiel-Beitrag mitmachen.
Wann und wie werden die Gewinner ermittelt?
Die Ziehung aus allen Personen, die kommentiert/ geliket haben, erfolgt am 24.04.2024 ab 12.30 Uhr. Die Gewinner:innen werden durch das Los ermittelt.
Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Die Gewinner:innen werden ab 13.30 Uhr am 24.04.2024 per Privatnachricht (über Facebook) benachrichtigt und nach ihrer Mail-Adresse gefragt. Die Namen der beiden Personen werden an die Seepark Zülpich gGmbH übermittelt und auf die Gästeliste zur Veranstaltung gesetzt. Sollten der/die Gewinner:in bis 25.04.2024 um 09.00 Uhr nicht auf die Nachricht antworten, verfällt der Gewinnanspruch.
Was passiert mit meinen Daten?
Die persönlichen Daten werden ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners und Zustellung des Gewinns benötigt. Die Mail-Adresse wird für keine weiteren Zwecke verwendet. Die Namen der beiden Teilnehmenden werden an die Seepark Zülpich gGmbH übermittelt und dort auf eine Gästeliste zur Veranstaltung gesetzt.
Sonstige Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.