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Nordeifel Tourismus GmbH
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53925 Kall
tel:+492441994570
Telefax: 00 49 (0) 24 41. 99 457 - 29
E-Mail: info (at) nordeifel-tourismus.de
Geschäftsführung:
Iris Poth, Patrick Schmidder
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung:
Landrat Markus Ramers
Handelsregistereintrag:
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Einzelne Inhalte auf dieser Website – insbesondere Beschreibungstexte und Bildbeschreibungen – wurden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt (z. B. durch maschinelle Übersetzungen oder Textgenerierung). Die Inhalte werden regelmäßig redaktionell geprüft, es kann jedoch keine Garantie für deren Korrektheit übernommen werden.
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Die Firma Nordeifel Tourismus GmbH als Betreiber der Website www.nordeifel-tourismus.de ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen.
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Der Konformitätsstatus der Website www.nordeifel-tourismus.de ist bislang unbekannt und muss noch auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft werden.
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Bewertungsmethoden
Die folgenden Methoden wurden verwendet, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten:
- Selbsteinschätzung: Die Überprüfung der Website erfolgte intern
Durchsetzungsverfahren
Wir sind stets bemüht, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie mit unserer Rückmeldung auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sind oder wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihre Anfrage reagieren, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Für private Unternehmen ist kein besonderes Schlichtungsverfahren über eine offizielle Stelle (etwa nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vorgeschrieben. Sie können sich jedoch an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden wenden, welche ab dem 28. Juni 2025 die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG überwachen. Diese Behörden können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen und Vermittlungsgespräche anbieten. Gegebenenfalls steht es Ihnen auch frei, rechtliche Schritte einzuleiten - das BFSG räumt Verbrauchern ausdrücklich Rechte ein, Barrierefreiheitsmängel zu beanstanden und notfalls gerichtlich prüfen zu lassen.
Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden (siehe Kontaktdaten oben). In den meisten Fällen lassen sich Fragen und Probleme im direkten Dialog klären. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter, um gemeinsam eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR):
Die Überwachungsstelle für NRW ist IT.NRW und hier das Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT)
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
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ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw(dot)de
Letzte Aktualisierung: 26.11.2025
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